>> Die Sammlung des BArch auf EFG Es ist das Anliegen jeder Kulturnation, ihren Bestand an bewegten Bildern zu erhalten, zu pflegen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und kontinuierlich zu ergänzen. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt diese Aufgabe in erster Linie durch das Bundesarchiv wahr. Das Bundesarchiv in Berlin ist eines der weltweit größten Archive seiner Art. Im Jahr 1990 wurde das Staatliche Filmarchiv der DDR in die Filmabteilung des Bundesarchivs integriert.
Das Filmarchiv sammelt seit den 1950er Jahren deutsche Wochenschauen, Dokumentarfilme und Spielfilme. Filme der Bundesverwaltung und ihrer funktionalen Vorläufer gelangen auf Grund des Bundesarchivgesetzes in den Besitz des Bundesarchivs. Das Filmförderungsgesetz und die Richtlinien des Bundes sehen vor, dass von jedem Film, der den Deutschen Filmpreis, einen Kurzfilmpreis, eine Produktionsförderung für einen Lang- oder Kurzfilm oder einen anderen Film, der Kopier- oder Leihfilmförderung erhält, eine Kopie an das Bundesarchiv abgegeben wird. Dies gilt auch für Filme, die von der Filmförderungsanstalt gefördert worden sind. Alternativ können die Negative ausgehändigt und das Eigentum an ihnen behalten werden.
Das Kuratorium Junger Deutscher Film, die einzige von den Bundesländern gemeinsam getragene Fördereinrichtung, nutzt das Bundesarchiv zur Aufbewahrung von Kinderfilmen und Filmen junger Künstler als Kulturgut. Durch eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Filmförderungsbehörden der Länder ist das Bundesarchiv als Archiv der Wahl benannt worden.
Die Abteilung Filmarchiv ist damit der wichtigste deutsche Partner in den Bemühungen des Europäischen Rates und der Europäischen Union, durch die Pflichtabgabe von Filmen ein Filmerbe zu sichern. Für alle anderen Produktionen bittet das Filmarchiv um eine freiwillige Hinterlegung der Filme. Es sammelt auch Dokumente zur Filmgeschichte, die die künstlerische und technische Entwicklung des Mediums Film widerspiegeln. Eine Besonderheit ist die Sammlung von Zensur- und Beglaubigungsunterlagen, die oft die letzten Zeugen vergessener Filme sind. Darüber hinaus kann viel dazugehöriges Filmmaterial wie Programme, Fotos, Plakate und Drehbücher eingesehen werden. Alte Filme und ihr Begleitmaterial sind vom Verfall bedroht. Die Hauptaufgabe des Filmarchivs besteht darin, solche Filme zu erhalten und zu konservieren, indem sie auf neue dauerhafte Materialien kopiert und anschließend zugänglich gemacht werden.
Die Abteilung Filmarchiv verfügt über eigene hochspezialisierte filmtechnische Werkstätten und Lagereinrichtungen, in denen das deutsche Filmerbe konserviert, restauriert und für die Nachwelt erhalten wird. Im Jahr 2005 bezog die Abteilung Filmarchiv einen neuen Zweckbau in Hoppegarten. Rund 70.000 Rollen Zellulosenitratfilm werden hier in hochmodernen Spezialstapelzentren konserviert. Darüber hinaus befinden sich hier moderne Werkstätten für die Restaurierung und das Kopieren des gesamten Filmmaterials des Filmarchivs.
Das Filmmaterial des Filmarchivs ist zugänglich und kann genutzt werden, wenn sein Zustand dies zulässt. Die Mitarbeiter des Filmarchivs informieren, beraten und unterstützen Recherchen von Filmproduzenten, Wissenschaftlern, Journalisten und interessierten Bürgern. Literatur zum Thema steht den Benutzern auch in einer Fachbibliothek zur Verfügung.